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Drohnen und Flugmodelle: Neue Bestimmungen treten am 1. August 2014 in Kraft
Mit Anpassung der Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) tritt am 1. August 2014 eine beachtenswerte Neuerung in Kraft: Drohnen oder Flugmodelle dürfen in einer Entfernung von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen nur mit einer Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) betrieben werden.
Diese Bestimmung dürfte insbesondere auch für Fotografen relevant sein, welche bspw. über Städten mit Hilfe von Drohnen Luftbildfotografie betreiben.
Link zur geänderten VLK: http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/35615.pdf