Bundesgesetz über die Raumfahrt
Am 29. Januar 2025 publizierte die Schweiz das Vernehmlassungsvorlage zum Bundesgesetz über die Raumfahrt. Die Ähnlichkeiten und Unterschiede zum Luftfahrtrecht sind bemerkenswert, was sowohl mit Chancen, als auch Risiken einhergeht. Interessant ist dabei ja immer das Thema der Haftung. Die Vorlage zum Raumfahrtgesetz sieht vor, dass für den Schaden, der ein Weltraumgegenstand, der im Weltraumregister registriert ist oder für dessen Betrieb die Schweiz eine Bewilligung erteilt hat, auf der Erdoberfläche verursacht, oder an einem Luftfahrzeug im Flug verursacht, die Betreiberin ungeachtet ihres Verschuldens haftet.