SUST: Recht auf Verweigerung der Aussage gestrichen
Am 1. Januar 2025 treten umfassende Änderungen der Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen (VSZV) in Kraft. Hervor sticht die Streichung des Art. 40 VSZV. Dieser besagte bisher, dass der Untersuchungsdienst Personen, die sachdienliche Auskünfte geben können, auf ihr Recht auf Verweigerung der Aussage aufmerksam zu machen sind. Nun streicht das UVEK diesen Artikel mit folgender Begründung: “[…] Alle an einem Zwischenfall Beteiligten sollten an der Aufklärung mitwirken. Dies entspricht im Übrigen auch der verankerten Meldepflicht von Zwischenfällen. […] Art. 40 VSZV wird deshalb aufgehoben.” Diese Änderung ist nicht zuletzt mit Blick auf die grundlegendsten Verfahrensrechte der Bundesverfassung höchst problematisch. Auch ist nicht ersichtlich, wie eine Verweigerung der Aussage bspw. durch einen Piloten inskünftig sanktioniert werden könnte.